Umweltschutz
Sorgfaltspflicht - Emissionen so weit als möglich vermeiden
Bei Maler,- und Gipserarbeiten in der Werkstatt, in Spritzwerken und auf Baustellen entstehen Abwässer, Abfälle und Luftemissionen, die eine spezielle Behandlung erfordern. Jeder Betrieb ist für die Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften selber verantwortlich und zur Sorgfalt verpflichtet. Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, sind frühzeitig zu begrenzen. Alle Emissionen sind vorsorglich im technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbaren Mass zu vermeiden. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dies betrifft alle Bereiche wie Abwasserbehandlung, Entsorgung von Abfällen und Sonderabfällen, Verminderung der Luftbelastung, Lagerung von Gefahrengut und wassergefährdenden Flüssigkeiten.
Hier finden Sie Informationen bezüglich der Gewässerschutzverordnung des Bundes.